Interview mit Heiner Schalljo
Drohende Insolvenz: Unternehmer reagieren zu spät!
Düsseldorf. Vielen Unternehmern sitzt de Angst vor einer Insolvenz im Nacken. Was können Firmen tun, die bereits einen Schuldenberg angehäuft haben? Welche besondere Rolle spielt die GmbH bei einer Insolvenz? In welche Fallen tappen Geschäftsführer? Diese Fragen beantwortet der Düsseldorfer Anwalt für Insolvenzrecht, Heiner Schalljo in einem Gespräch mit Business-on.de
Business-on.de: Sie beraten als Anwalt Unternehmer, die in finanzielle Krisen geraten. Was sind die häufigsten Fehler, die zu Insolvenzen führen?
Heiner Schalljo: Das große Problem unseres Mittelstandes ist, dass die meisten Unternehmen unterkapitalisiert sind. Viele Firmen machen Geschäfte in einer Größenordnung, mit denen sie finanziell überfordert sind. Auf Kredite von den Banken kann sich heute allein durch das Ranking keine Firma mehr verlassen. Die Banken sind übervorsichtig, weil sie durch Insolvenzen Millionen, wenn nicht Milliarden verloren haben. Früher hat zum Beispiel die Düsseldorfer Volksbank vielen Händler des Großmarktes ohne Sicherheiten Kredite gewährt und fiel mit stetiger Sicherheit auf die Nase. Daraus haben nicht nur Genossenschaftsbanken gelernt. Heute versuchen die Banken jede Form von Risiko zu vermeiden. Trotzdem gilt: Wo nichts ist, ist nichts zu holen.
Business-on.de: Und wo genau liegen die Probleme, mit denen Unternehmer kämpfen, die bereits Schuldenberge angehäuft haben?
Heiner Schalljo: Die meister Unternehmer reagieren zu spät. Viele Steuerberater bemühen sich die Bilanz auszugleichen. Da werden allerdings viele Eigentore geschossen: Wenn die Firma schlechte Geschäfte macht, wachsen die Passiva und wenn die Passiva überwiegen, besteht eine rechnerische Überschuldung und das Unternehmen muss einen Insolvenzantrag stellen. Davor haben die meisten Unternehmen Angst – und deshalb versucht der Steuerberater die Insolvenz mit, wie ich es nenne Taschenspielertricks, zu verhindern. Der nämlich weist jetzt in der Bilanz Forderungen gegen Gesellschafter aus. Die GmbH hat Forderungen gegen die Gesellschafter, die Gesellschafter unterschreiben die Bilanz. Die Bilanz ist jetzt ausgeglichen und irgendwann geht da schief und der Konkursverwalter weist darauf hin, dass die Forderungen unterschrieben wurden und er verlangt das Geld.
Business-on.de: Was sollten Steuerberater stattdessen tun?
Heiner Schalljo: Ein guter Steuerberater weist seinen Mandaten auf die Krise hin und rät ihm, sich beraten zu lassen. Als Anwalt für Insolvenzrecht kann ich die Firma auch nicht retten, aber ich kann Geschäftsführer und die Gesellschafter vor schwerwiegenden Fehlern bewahren. Wichtig ist es zu wissen, wie viel Geld auf dem Konto ist, wie viele Schulden sich angehäuft haben und viele Außenstände es gibt: Jetzt wird die gesamte Summe bewertet und auch Wertberichtigt: Zum Bespiel, wenn ein Schuldner nicht bezahlen kann und es auf einen langen Prozess ankommen lässt. Dieses ausstehende Geld muss natürlich in der Bilanz berücksichtigt werden. Beispiel: Da hat jemand 100.000 Euro Schulden und 150.000 Euro Aussenstände, aber da muss für die Summe ein Prozess geführt werden, der langwierig und vielleicht aussichtslos ist. Diese Forderung kann die Firma nicht einbringen, denn der Prozess kann auch verloren werden. Die Forderung kann nur mit einem Bruchteil bilanziert werden. Die Überschuldung bleibt.
Business-on.de: Sie haben jetzt häufiger die GmbH erwähnt. Welche besondere Rolle spielt diese Gesellschaftsform bei Insolvenzen?
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Heiner Schalljo: Die schlechteste Gesellschaftsform ist heute die GmbH. Bei der GmbH muss der Gründer zunächst das Geschäftskapital einzahlen und zwar möglichst in Bar. Dieses Geschäftskapital muss dauernd erhalten bleiben.Das heißt, mit dem Geschäftskapital von 25.000 Euro oder 50.000 Euro kann man nicht arbeiten, sondern dieses Geld muss den Gläubigern als Zugriffsobjekt vorbehalten bleiben. Bei der GmbH hat man zudem Buchhaltungs-und Bilanzverpflichtungen und eine Bilanz muss jedes Jahr aufgestellt werden und das kostet richtig Geld.
Dann steht dahinter der Staatsanwalt und die persönliche Haftung des Geschäftsführers, denn bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder rechnerischer Überschuldung muss der Geschäftsführer innerhalb von drei Wochen zum Amtsgericht gehen und Insolvenz anmelden. Wenn der Geschäftsführer das nicht tut und weiter Geschäfte macht, haftet er persönlich für die Schäden, die den Geschäftsgegnern entstehen. Das heißt, dass der GmbH Schutz weg ist.
Business-on.de: Und in welche anderen GmbH Fallen tappen Geschäftsführer bei einer drohenden Insolvenz?
Heiner Schalljo: Bei der Bank bekommt man für eine GmbH keinen Cent an Darlehen ohne Sicherheiten. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer, der auch Gesellschafter ist eine persönliche Bürgschaft in Höhe des Darlehenskapitals übernehmen muss. Diese Bürgschaft wird letztendlich zu haftenden Kapital, wenn die GmbH in der Krise ist, wenn sie auf dem freien Kapitalmarkt keine Kredite mehr bekommt, ohne schuldnerfremde Sicherheiten zu stellen, also Sicherheiten, die nicht aus dem Vermögen der GmbH stammen, ist der Fall gegeben, in der der berühmt ordentliche Kauffmann eine Kapitalerhöhung machen würde. Und das, was der Geschäftsführer als Bürgschaft gepinselt hat, wird Geschäftskapital, wenn er auch Gesellschafter ist. Jetzt gehen viel Unternehmer in der Krise hin und zahlen die Darlehen zurück und freuen sich darüber, dass sie clever gehandelt haben. Danach gehen sie zum Insolvenzgericht und der Insolvenzverwaltersagt ihnen, dass ist laut Paragraf 32a GmbH-Gesetz – Kapitalersatz, dass sich der GmbH Geschäftsführer mit Geldern frei gezeichnet hat, die eigentlich dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Tatsache ist, dass das Geld in die Insolvenzkasse zurück bezahlt werden muss.
Business-on.de: Und wie das Ganze bei Einzelunternehmer aus?
Heiner Schalljo: Die Gefahr der GmbH habe ich gerade beschrieben, wenn ich das Gleiche als Einzelunternehmer mache, habe ich nicht die strikte Pflicht bei drohender rechnerischer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Und als Einzelunternehmer brauche ich keine Bilanzen zu erstellen. Die kleinen GmbH`s sind fest in der Hand von Steuerberatern und die haben meist keine Ahnung außerhalb des Steuerrechts.
Business-on.de: Und was raten Sie Firmen?
Heiner Schalljo: Was man ich unbedingt rate ist, dass man mit dem Finanzamt auf jeden Fall Streit vermeiden muss. Also keine Steuertricks. Und man darf nie vergessen, dass die Steuerfahndung gut ist und alles aufdeckt. Und ein großer Fehler ist, dass sich viele Unternehmer in der Krise von ihrem Steuerberater beruhigen lassen. Doch: Viele Steuerberater sind mit dem Insolvenzrecht überfordert, aber sie wollen keine Mandanten verlieren. Der Rat aber kann nur so gut sein, wie der Berater Ahnung hat. Doch das Insolvenzrecht ist eine schwierige Materie. Wir arbeiten zum Beispiel mit einer größeren Steuerberatungsgesellschaft zusammen, deren Mitglieder uns anrufen, wenn sie Hilfe benötigen. Die schicken uns Mandanten, die wir dann kompetent beraten. Man könnte strafrechtliche Folgen verhindern, wenn mehr Fachleute das Insolvenzrecht beherrschen würden.
(Elita Wiegand)
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