31.01.2012  00:36 Uhr

Ad-hoc Vergleich im Spruchverfahren
GEA Group gibt neue Aktien aus

Düsseldorf. Am 30. Januar wurde vor dem Landgericht Dortmund im Spruchverfahren zwischen den Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group Aktiengesellschaft ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Demnach wird die GEA voraussichtlich 13,4 Mio. neue Aktien ausgeben sowie einen erhöhten Ausgleich (Garantiedividende) von 0,8 Mio. EUR zahlen.

Das Spruchverfahren betrifft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin die GEA Group Aktiengesellschaft ist) und der später auf sie verschmolzenen ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group Aktiengesellschaft in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu einer erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten Ausgleichsgewährung (Garantiedividende) verpflichtet. Als erhöhte Abfindung werden auf Basis des vereinbarten Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft für 15 Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Mio. neue Aktien an die Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits die im damaligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung bezogen hatten.

„Wir freuen uns, dass wir mit dem geschlossenen Vergleich eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung gefunden haben. Damit hoffen wir, einen Prozess beenden zu können, was uns in einem seit 1999 schwebenden Verfahren nunmehr Rechtssicherheit verspricht“, so Jürg Oleas, Vorstandsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft.

Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung. Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft bestandskräftig im Handelsregister eingetragen ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs wird das Spruchverfahren beendet sein.


 

(Redaktion)

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © geagroup.com



 


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